BVT: GüKG-Änderungen in Kraft getreten
01.12.2011 14:11
Die GüKG-Änderungen sind am 25.11.2011 in Kraft getreten. Diese folgen dem so genannten „Road Package“, den Verordnungen 1071 und 1072/2009 der EU, die Anfang Dezember in Kraft treten. Weitere nationale Verordnungen zur Berufszugangsverordnung sowie Verordnungen zur Verkehrsunternehmerdatei und zum grenzüberschreitenden Verkehr werden folgen. Der BVT hat die neue Version des GüKG auf seiner Webseite zur Verfügung gestellt.
Nach dem neuen Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) muss ein Güterkraftverkehrsunternehmen über eine echte Niederlassung verfügen, wenn es in einem Staat der Europäischen Union eine Lizenz beantragt. Darauf weist der Bundesverband der Transportunternehmen (BVT) hin. Außerdem könne sich ein Unternehmer künftig eines externen Verkehrsleiters bedienen, wenn er selbst nicht über die erforderliche „fachliche Eignung“ verfüge. „Dieser Verkehrsleiter ist dann aber auch für alles rund um den Fuhrpark verantwortlich“, erläutert die Vorsitzende des Bundesverbandes des BVT, die Transportunternehmerin Dagmar Wäscher. Die Kriterien für die Zulassung zum Beruf - fachliche Eignung, persönlich Zuverlässigkeit und finanzielle Leistungsfähigkeit – bleiben bestehen.
Der BVT vertritt vor allem kleinere und mittlere Transportunternehmen und damit die Interessen des „letzten Gliedes“ der logistischen Kette.
Kontakt: BVT, Dagmar Wäscher, Tel. 0231/236691, eMail: info@bvtev.de