BVT: HGB-Frachtrechtänderungen geplant
25.08.2011 19:22
Der Bundesverband der Transportunternehmen (BVT) weist auf anstehende Änderungen des Handelsgesetzbuches (HGB) hin. Dabei plant das Bundesministerium der Justiz in einem Referentenentwurf auch eine Novellierung im allgemeinen Transportrecht. So sollen die bisherigen Verjährungsfristen von einem Jahr oder, bei schwerem Verschulden, von drei Jahren, durch eine einheitliche Verjährungsfrist von zwei Jahren ersetzt werden.
Der Entwurf sieht auch mehr „Vertragsfreiheit“ vor: Künftig können die Vertragspartner eine Haftung des Frachtführers vereinbaren. Weiterhin wird das neue Frachtrecht eine Rechtsgrundlage für die Verwendung elektronischer Beförderungsdokumente (Frachtbrief, Ladeschein, Lagerschein) schaffen.
Das Kernstück des Referentenentwurfs ist die Reform des Seehandelsrechts durch eine Neufassung des Fünften Buches des HGB.
Der BVT vertritt vor allem kleinere und mittlere Transportunternehmen und damit die Interessen des „letzten Gliedes“ der logistischen Kette. Er ist Mitglied in der Union Européenne des Transporteurs Routiers (UETR). Der in Brüssel beheimatete europäische Verband setzt sich gerade für die kleinen und mittelständischen Transportunternehmen ein.
Kontakt: BVT, Dagmar Wäscher, Tel. 0231/236691, eMail: info@bvtev.de