01.12.2011 14:11

BVT: GüKG-Änderungen in Kraft getreten

Die GüKG-Änderungen sind am 25.11.2011 in Kraft getreten. Diese folgen dem so genannten „Road Package“, den Verordnungen 1071 und 1072/2009 der EU, die Anfang Dezember in Kraft treten. Weitere nationale Verordnungen zur Berufszugangsverordnung sowie Verordnungen zur  Verkehrsunternehmerdatei und zum grenzüberschreitenden Verkehr werden folgen. Der BVT hat die neue Version des GüKG auf seiner Webseite zur Verfügung gestellt.

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10.11.2011 12:15

Lang-Lkw sind die eigentlichen Ökolaster

Der Bundesverband der Transportunternehmen (BVT) hat die Entscheidung der Bundesregierung zum Feldversuch für Lang-Lkw begrüßt. Nach Auffassung des BVT könnten Lang-Lkw aufgrund der höheren Zuladungskapazität zur Entlastung von Lkw-Verkehren auf Autobahnen beitragen, so dass auf bestimmten Relationen ihr Einsatz nicht nur ökonomische, sondern auch ökologische Vorteile mit sich bringt.

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01.10.2011 14:14

BVT lobt Beschlüsse zum digitalen Tachografen

Der Bundesverband der Transportunternehmen (BVT) hat die Empfehlungen der Ausschüsse zum „digitalen Tachografen“ weitgehend begrüßt. Die Vorsitzende des BVT, die Transportunternehmerin Dagmar Wäscher lobte vor allem, dass die vom Verband in einer Stellungnahme monierten Datenschutzmängel vom Bundesrat offenbar akzeptiert worden seien.

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22.09.2011 13:34

BVT kritisiert Planungen zu Lenk- und Ruhezeiten

Nach Auffassung des Bundesverbandes der Transportunternehmen (BVT) sollen Kurier-, Express- und Paketdienstunternehmen (KEP) von der gleichen Ausnahme von den Lenk-und Ruhezeiten profitieren wie so genannte „Universaldienstleister“. Diese zur flächendeckenden Lieferung etwa von Briefen verpflichteten Unternehmen sind von der Aufzeichnungspflicht der Lenk- und Ruhezeiten beim Einsatz von Fahrzeugen bis 7,5 t befreit.

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Sabine Leutheusser-Schnarrenberger

25.08.2011 19:22

BVT: HGB-Frachtrechtänderungen geplant

Der Bundesverband der Transportunternehmen (BVT) weist auf anstehende Änderungen des Handelsgesetzbuches (HGB) hin. Dabei plant das Bundesministerium der Justiz in einem Referentenentwurf auch eine Novellierung im allgemeinen Transportrecht. So sollen die bisherigen Verjährungsfristen von einem Jahr oder, bei schwerem Verschulden, von drei Jahren, durch eine einheitliche Verjährungsfrist von zwei Jahren ersetzt werden.

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